Seitdem die Lücke zwischen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlichen Kosten einer Pflegebedürftigkeit auf einem derart hohen Niveau ist, ist es für Arbeitnehmer, ganz gleich welchen Alters, immer unerlässlicher, privat vorzusorgen.
Dabei gibt es unterschiedliche Arten von Pflegeversicherungen. Die bekannteste und zugleich jene, von der in den meisten Fällen die Rede ist, ist die soziale Pflegeversicherung, die in Deutschland im Jahr 1995 gesetzlich verpflichtend wurde.

Pflegetagegeldversicherung

Bei der Pflegetagegeldversicherung handelt es sich – im Gegensatz zur gesetzlich verpflichtenden sozialen Pflegeversicherung – um eine private Form der Pflegevorsorge. Dabei wird bei Nachweis der Bedürftigkeit einer Pflege (gemessen in unterschiedlichen Pflegestufen) das bei Vertragsbeginn vereinbarte Pflegetagegeld ausgezahlt. Die Absicherungshöhe einer Pflegetagegeldversicherung können Sie je Pflegestufe frei wählen. So sind zum Beispiel folgende Kombinationen möglich. Variante Pflegestufe 0 Pflegestufe 1 Pflegestufe 2 Pflegestufe 3 1 300,-€ 600,-€ 900,-€ 1500,-€ 2 150,-€ 900,-€ 900,-€ 900,-€. Bei der Pflegetagegeldversicherung ist unbedingt zu beachten, dass jüngere Versicherte deutlich weniger zahlen. Das bedeutet, es ist besonders attraktiv, schon möglichst früh, am besten beim Einstieg ins Arbeitsleben, mit der privaten Vorsorge zu beginnen. Jüngere Versicherte bekommen die gleiche Versicherungsprämie, zahlen aber bei der Pflegetagegeldversicherung deutlich geringere Beiträge.

Pflegezusatzversicherung staatlich gefördert

Zum Jahr 2013 wurde eine Pflegezusatzversicherung, eine Erweiterung zur Pflegetagegeldversicherung, eingeführt. Der Name leitet sich aus der maßgeblichen Beteiligung an der Konzeption durch unseren Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) ab. Demnach können seit 2013 Pflegetagegeldversicherungen mit fünf Euro je Monat bezuschusst werden. Die höchstmögliche Auszahlungsrate im Pflegefall liegt bei einem Satz von 150 Euro im Monat. Zudem ist die Pflegetagegeldversicherung-Police an einige Mindestleistung gebunden.

Aufstockung der teilweisen gesetzlichen Kostenübernahme

Bei der Pflegetagegeldversicherung handelt es sich nicht, wie vielfach angenommen, um die staatliche Pflegeversicherung, sondern lediglich um eine staatlich subventionierte Form der Pflegeversicherung. Dies bringt zwei entscheidende Vorteile mit sich: Zum einen bekommen Sie bei einem bestimmten eigenen Mindestbeitrag einen staatlichen Zuschuss von fünf Euro je eingezahltem Monat, und es handelt sich bei der Pflegetagegeldversicherung um eine private Vorsorge, das bedeutet Sie ist in aller Regel von der Steuer absetzbar. Weiterhin gilt: Der Staat wird nur einen bestimmten Teil der Kosten im Pflegefall tragen, somit ist der Abschluss einer zusätzliche privaten Vorsorge sicherlich ratsam.